TuS 1909 Halden-Herbeck e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportfreunde,

ab Freitag, den 20.08.2021 regelt eine komplett neue Coronaschutzverordnung in NRW den Umgang mit der Corona-Pandemie. Danach ist ein weitestgehend "normaler" Sportbetrieb wieder in nahezu allen Sportstätten - auch den Schwimmbädern - möglich, Einschränkungen gibt es leider noch in den vom Hochwasser beschädigten Sportstätten, hier sind die betroffenen Vereine informiert.

Es gibt nach der neuen Verordnung keine Inzidenzstufen mehr, auch keine zahlenmäßige Beschränkung der Sporttreibenden in den Hallen oder auf den Plätzen, auch wird nicht mehr geschaut, ob es sich um Kontakt- oder kontaktfreien Sport handelt.

In Hagen haben wir aktuell wieder einen Inzidenzwert über 35 (an mehr als 5 Tagen), so dass nun diese Regelungen gelten:

  • Als wichtigste Änderung ist herauszustellen, dass Sport in Hallen nur noch von Genesenen, Geimpften und Getesteten betrieben werden darf, dies gilt auch für Zuschauer*innen in allen Sportstätten (Hallen und Plätzen).
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
  • Bei Getesteten dürfen die Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests max. 48 Stunden alt sein.
  • Außer beim eigentlichen Sporttreiben gilt in geschlossenen Räumen weiterhin eine Maskenpflicht.
  • Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht erst, wenn die Zahl von 2.500 Teilnehmern oder Zuschauern überschritten wird.
  • Für die Einhaltung dieser Regelungen - also auch die Überprüfung ob Nachweise über Impfung, Genesung oder Test vorliegen - sind die jeweiligen Verantwortlichen der Vereine und Organisationen vor Ort zuständig.

Bitte achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund!

Viele Grüße,

das Team des Servicezentrum Sport der Stadt Hagen

Der Oberbürgermeister

Endlich!!!

Nach mehreren Fehlversuchen konnten wir am Mittwoch, den 18. August 2021 wieder mit dem Turnen beginnen.

Für die Eltern-Kind-Abteilung gelten folgende Regeln:

  • Erwachsene müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein.
  • Beim Turnen gilt keine Maskenpflicht. Dennoch gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Die Personenzahl ist nicht begrenzt.
  • Vor dem Eintritt in die Halle müssen die Hände desinfiziert werden und es liegt eine Liste im Eingangsbereich, in die sich jeder eintragen muss.
  • Zuschauer auf dem "Balkon" sind beim Eltern-Kind-Turnen nicht erlaubt.
  • Beim Kinderturnen ist das Zuschauen der Eltern möglich, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Wir wünschen allen einen guten Start und hoffen, dass wir jetzt wieder dauerhaft unsere Turnstunden durchführen können. Wir freuen uns auf Euch!

Für unsere Abteilungen, Mutter& Kind, und Turnen für Kinder im Vorschulalter haben wir eine super Lösung gefunden.

4 Damen aus unseren Reihen haben sich bereit erklärt, die Gruppen ab dem neuen Jahr zu führen.

Uns fällt damit ein sehr großer Stein vom Herzen; denn für die fast 100 Kinder der beiden Abteilungen geht es dann hoffentlich bald, nach Corona weiter.

Für die Freitag-Gruppe, Fitness, gibt jedoch leider keine Lösung. Aus heutiger Sicht wird die Gruppe per sofort aufgelöst.

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